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Kraftbetätigte Türen und Tore – Prüfung nach ASR 1.7

Kraftbetätigte Türen und Tore sind bewegliche Raumabschlüsse, die mit Hilfe eines Motors bewegt, also geöffnet oder geschlossen werden können. Sie können sowohl dem Durchgang von Fußgängern als auch der Durchfahrt von Fahrzeugen dienen.

Kraftbetätigte Türen und Tore müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden, jederzeit einwandfrei und zuverlässig funktionieren. Deshalb muss eine regelmäßige, sicherheitstechnische Prüfung dieser Türen und Tore erfolgen.

Die Prüfung trägt dazu bei, dass potenzielle Probleme rechtzeitig erkannt und behoben werden. Das erhöht zum einen die Sicherheit der Türsysteme, zum anderen werden Ausfälle und Folgekosten aufgrund eines nicht erkannten Defektes vermieden.

Wir als Fachbetrieb verfügen über entsprechend qualifiziertes Personal und übernehmen die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore deutschlandweit – sprechen Sie uns an!

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Prüfung kraftbetätigter Türen und Toren

Wartung
Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Toren darf ausschließlich von qualifizierten Fachkräften vorgenommen werden.

Kraftbetätigte Türen und Toren

Kraftbetätigte Türen und Toren
unterliegen einer Vielzahl an Normen und Gesezten.

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Bei Fragen zur Wartung und Instandhaltung von Automatiktüren nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Kraftbetätigte Türen und Tore prüfen – Normen und Gesetze

Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore wird in der DGUV Information 208-022 und in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 1.7 unter dem Punkt 10.2 geregelt. Hier ist u.a. geregelt wann und durch wenn die Prüfung durchgeführt werden muss:

10.2 Sicherheitstechnische Prüfung

  1. Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
  2. Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können

Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) zu beachten.

Fachkräfte für die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore
Unsere Fachkräfte für die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore sind bundesweit für Sie im Einsatz

Wer darf die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore durchführen?

Laut ASR A1.7 muss die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore durch Sachkundige erfolgen. Sachkundig ist, wer aufgrund einer entsprechenden fachlichen Ausbildung über ausreichend Kenntnisse auf dem Gebiet kraftbetätigter Türen und Tore verfügt, sich mit den geltenden Normen, Regeln und Arbeitsschutzvorschriften auskennt und an entsprechenden Sachkundelehrgängen anerkannter Einrichtungen teilgenommen hat.

Unsere Mitarbeiter verfügen über diese Sachkunde und sind daher befähigt, die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore durchzuführen.

Wie oft müssen kraftbetätigte Türen und Tore geprüft werden?

Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore muss immer vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Nach wesentlichen Änderungen am Türsystem muss sofort eine erneute Prüfung erfolgen.

Wie erfolgt die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore?

Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore erfolgt gemäß ASR 1.7. Die Vorschriften zur Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore sind unter dem Punkt 10.2 der Arbeitsstättenrichtlinie zu finden. Hier ist auch ausgeführt, dass die Prüfung nach Herstellervorgabe erfolgen und dokumentiert werden muss.

Bei der Prüfung muss sowohl die technische als auch die elektrische Beschaffenheit der Tür- bzw. Toranlage berücksichtigt werden. Im Rahmen der Prüfung kraftbetätigter Türsysteme werden u.a. folgende Arbeiten durchgeführt:

  • Es erfolgt eine Sichtprüfung auf äußerlich sichtbare Beschädigungen und Verschleißerscheinungen
  • Alle Teile wie die Steuerelemente, Sensoren, Antriebstechnik und Schutzeinrichtungen werden auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktionsfähigkeit geprüft
  • Die Schließfunktion und die Not-aus-Funktion werden geprüft
  • Eine Betriebskraftmessung, für die entsprechend geeignete Messtechnik zum Einsatz kommt, wird durchgeführt

Alle von uns durchgeführten Arbeiten und das Ergebnis der Prüfung dokumentieren wir in einem Prüfprotokoll. Das Prüfprotokoll dient als Nachweis, dass die erforderliche Prüfung der kraftbetätigten Türen bzw. Tore ordnungsgemäß durchgeführt wurde und muss vom Betreiber der Türanlage aufbewahrt werden.

Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore – deutschlandweit

Wenn Sie noch Fragen zur Prüfung kraftbetätigter Türanlagen haben oder eine Prüfung direkt in Auftrag geben möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind deutschlandweit für Sie im Einsatz. Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Prüfung kraftbetätigter Türen

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